SCHUFA-Abfrage
Unter einer Schufa-Abfrage versteht man den Vorgang der Sichtens von Konsumentendaten, die bei der SCHUFA registriert sind bzw. die bei einem, der Schufa angehörigen Unternehmen Kunden sind.
Eine Schufa-Abfrage beinhaltet eine kurze Zusammenfassung von Personen und Liquiditäts-Daten; angefangen bei Name und Anschrift bis hin zur Anzahl der Girokonten findet sich eine Vielzahl von Informationen in einem derartigen Profil.
Wer darf eine Schufa-Abfrage einholen?
Grundsätzlich kann jeder, der Schufa angeschlossnes Unternehmen eine Schufa-Abfrage einholen; der Konsument muss dieser jedoch schriftlich zustimmen. Dies kommt insbesondere bei der Eröffnung (weiterer) Girokonten, Handyverträgen oder bei der Kreditvergabe infrage.
Zudem kann jeder Konsument seine eigene Schufa-Abfrage einholen und kann somit sehen, wo potentielle Brennpunkte bestehen.
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